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09.09.2010
 
 
Gesellschaftliche Diskriminierung ächten - Vielfalt der Lebensweisen anerkennen! PDF Drucken E-Mail

Anlässlich der erfolgreichen Parade zum Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart am vergangenen Samstag erklären Christoph Ozasek (Landessprecher) und Benjamin Brusniak (Bundessprecher) von der Linksjugend [‘solid], sowie Agnieszka Malczak und Oliver Hildenbrand (Landesvorsitzende Grüne Jugend Baden-Württemberg) in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

 

„Rund 165.000 Menschen haben am vergangenen Samstag die farbenfrohe CSD-Parade durch die Stuttgarter Innenstadt begleitet. Die TeilnehmerInnen zeigten damit Flagge für eine offene und tolerante Gesellschaft und setzten ein Zeichen gegen Diskriminierung insbesondere sexueller Minderheiten und ihrer Lebensformen. Dass Schwule, Lesben und Transsexuelle aufgrund ihrer sexuellen Identität noch immer in einem gesellschaftlichen Klima der Ausgrenzung und Gewalt leben müssen, ist nicht hinzunehmen. Wir benötigen einen Durchbruch bei der rechtlichen Gleichstellung aller Lebensweisen und dem Schutz vor Diskriminierung in allen Lebenslagen.

 
Es ist ein Skandal, wie beständig sich die CDU/FDP-Landesregierung weigert, die Ungleichbehandlung sexueller Minderheiten in die Mottenkiste der Geschichte zu verbannen. Eine Politik, die Diskriminierung und Ausgrenzung nicht restlos beendet, ist nichts Anderes als die Festschreibung von Diskriminierung und steht unserer Vision einer solidarischen und toleranten Gesellschaft entgegen. Ungleichbehandlung und Diskriminierung wird von der schwarz-gelben Landesregierung durch Nichtstun und Stillschweigen geduldet. Sie wird damit ihrer Verantwortung, die sie gegenüber allen Menschen in Baden-Württemberg trägt, nicht gerecht. - Gerade für die FDP als selbsternannte “Bürgerrechtspartei” ist dies ein Armutzeugnis.
 
Für uns ist klar: Gleiche Liebe, gleiche Rechte, gleiche Pflichten – nur das ist fair.
 
Deshalb fordern wir:
 
- Die Aufhebung diskriminierender Gesetze und Verordnungen gegenüber sexuellen Minderheiten und die volle Gleichstellung eingetragener LebenspartnerInnenschaften im BeamtInnen-, Steuer-, Pflege- und Adoptionsrecht.
 
- Die Öffnung der Standesämter für die Eintragung einer LebenspartnerInnenschaft überall in Baden-Württemberg.
 
- Die breite Verankerung des Themas ‚sexuelle Minderheiten‘ in allen Schulformen – auch ausserhalb des Biologieunterrichtes.
 
- Die Nicht-Anwendung des Tendenzschutzes auf Fälle sexueller Identität und Orientierung, insbesondere bei kirchlichen Einrichtungen. 
 
- Eine zeitgemäße Reform und Liberalisierung des Transsexuellengesetzes, das in seiner jetzigen restriktiven Form nicht verfassungskonform ist.
 
- Ein klares Bekenntnis zum entstandenen Unrecht durch die verbrecherische Kriminalisierung und Deklassierung Homosexueller durch den § 175 StGB.“
 
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